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Die Chancen für eine einheitliche Auslegung eines Europäischen Zivilgesetzbuches
Die Schaffung eines Europäischen Gesetzbuches steht auf der politischen Agenda der EU. Sein Ziel ist, das Privatrecht der Mitgliedstaaten zumindest teilweise zu vereinheitlichen. Allein die Schaffung von Einheitsrecht bewirkt aber keine Rechtseinheit. Und in der rechtsvergleichenden Literatur wird bezweifelt, dass einheitliche Anwendungsergebnisse in der gerichtlichen Praxis möglich sind angesichts der Unterschiede in der Auslegungsmethode der einzelnen mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen, in den ...

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